top of page

 IMPRESSUM

Verantwortlich:

 

FotoFabrik Moenchengladbach
 

BUERO UND FIRMENSITZ:
41061 Moenchengladbach
Telefax: +49 (0) 21 61 - 270 95 32

Mobil: +49 (0) 172 - 38 44 749
E-Mail: info@fotofabrik-moenchengladbach.de

 

STUDIORÄUME:

Gewerbepark
Sittarderstr. 35 Einheit B06
41748 Viersen

 

eingetragener Betrieb der Handwerkskammer Düsseldorf im Fotografenhandwerk

Finanzamt Mönchengladbach Steuernumer: 121-5112-5791

 

Das gezeigte Bild- und Videomaterial unterliegt dem Urheberrecht der FotoFabrik Mönchengladbach und deren hier aufgeführten Mitgliedern.  Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen übernimmt die FotoFabrik keine Haftung. Für den Inhalt von Verlinkungen zu Kunden und anderen Personen und Portalen ist FotoFabrik nicht haftbar. Die FotoFabrik distanziert sich von den Inhalten aus den verschiedensten Portalen sofern dies nicht aus eigener Quelle stammt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Diese Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf sämtliche Medien im Bild-, Bewegtbild- , Ton- und Textformat, im nachfolgenden Medien genannt. Die hier vom FotoFabrik angebotenen Medien bleiben Eigentum im Sinne Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten erfolgt zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur gegen einer schriftlichen Bestätigung.

Urheberrecht
Sämtliches hier angebotene Bildmaterial ist frei vom Rechtsanspruch Dritter. Für jede Nutzung gilt neben den getroffenen Klauseln das nationale und internationale Urheberrecht.
Die Rechte gelten nur für: Ausgabe, Sprachraum, Zweck und zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung erfolgt über einer schriftlichen Zusage der Fotofabrik.
Die Einräumung von exklusiven Nutzungsrechten bedarf vorheriger Anforderung.
Die Weitergabe (Verwertung) des Materials an Dritte darf ohne vorige Zustimmung der FotoFabrik nicht erfolgen, das Nutzungsrecht ist räumlich auf den unmittelbaren Kunden beschränkt.
Verfälschungen oder sinnentstellende Veränderungen von Bild und Videomaterial sind nicht gestattet.

Haftung
Eine unberechtigte Nutzung und Weitergabe der Medien wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Für eine anderweitige Nutzung des Bild- und Videomaterials hat der Kunde für die Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen und Gebäude einzuholen. Wird die Zustimmung nicht eingeholt so darf die FotoFabrik sich freistellen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Bei Verstoß der Namensnennung sowie Verstöße gegen dem Urheberrecht darf die Fotofabrik Schadenersatzansprüche geltend machen.

Gerichtsstand:
Bei allen vertraglichen nationalen und internationalen Angelegenheiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland / der Europäischen Union.
Gerichtsstand ist Mönchengladbach

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Fotostudio

I. Allgemeines
1. Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

II. Mietpreis
1. Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietpreises ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite eingesehen werden kann.
2. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet.
3. Zusätzlich zum Mietpreis können noch Reinigungs- und Materialkosten berechnet werden, falls das Studio oder die eingesetzten Materialen (inkl. der verwendeten Hintergründe) währende der Nutzung stark verschmutzt wurden.

III. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Termine
1. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
2. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muss er 30%, von 3 Tagen vor Mietbeginn muss er 50% der im Vertrag oder Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen. Danach wird der volle Preis berechnet. Stellt der Auftraggeber einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen, entfällt die Ausfallgebühr.

V. Nutzung und Eigentum
1. Alle gemieteten Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
3. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
4. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.
5. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
6. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
7. Es ist strikt untersagt, das Studio zur Erstellung von Fotografien oder Videos mit  Gewalt verherrlichen, links- oder rechtsradikalen Inhalten zu nutzen.
8. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.

VI. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
1. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
2. Bei Ausfall von Geräten durch technischen Defekt oder höherer Gewalt, besteht keinen Anspruch auf Ersatz durch den Mieter. Der Mietpreis ist im vollen Umfang zu leisten.
3. Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen.

VII. Versicherung und Haftung
1. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
2. Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
3. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen.
5. Schadensfälle, Defekte der Geräte sind uns unverzüglich zu melden.

VIII. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshop’s, Modelsharing’s und Foto-Event´s

Anmeldung:
Die Anmeldung für Einzelcoaching, Workshop, Foto-Events oder Modelsharing ist verbindlich.
Sie kann per E-Mail, per Nachricht auf verschiedenen Portalen oder per Telefon erfolgen. Der Teilnehmer/in verpflichtet sich vor der Workshops die AGB‘s zu lesen.

Rücktritt Einzelcoaching/Workshops/Modelsahrings/Foto-Event

Bis 2 Wochen vor dem Termin ohne Folgekosten möglich.
Weniger als 2 Wochen: 25% des gebuchten Angebotes wird in Rechnung gestellt.
Weniger als 1 Woche: 50 % des gebuchten Angebotes wird in Rechnung gestellt.
Weniger als 24 Stunden wird der Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.

Zahlung Einzelcoaching/Workshops/Modelsahrings/Foto-Event

Bei der Buchung sind umgehend 50,00 € Anzahlung pro Stunde auf das Konto der FotoFabrik zu überweisen.  Der Restbetrag ist pünktlich bis zum Tag des Events zu überweisen oder beim Event in Bar zu leisten. Bis zum Eingang der Anzahlung besteht keinerlei Anspruch auf die Teilnahme. Danach wird der Teilnehmerplatz wieder freigegeben.

Ausfall eines Modells oder des Eventsleiters

Bei Ausfall des Workshopleiters, werden die einbezahlten Beträge umgehend zurückerstattet. Bei Krankheit oder Ausfall eines Modells kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Sollte die geplante Teilnehmerzahl (in den Workshop/Modelsharing Beschreibungen angegeben) nicht erreicht werden, ist die FotoFabrik berechtigt die Veranstaltung zeitlich zu verlegen oder abzusagen.
Bei Absage bzw. Ausfall, versucht die FotoFabrik die Teilnehmer kurzfristig zu informieren.
Der Teilnehmer kann im Fall einer Terminverlegung entweder den neuen Termin wahrnehmen oder sich die bereits bezahlten Workshop/Modelsharing Gebühren zurückerstatten lassen.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund einer Umbuchung oder Absage eines Workshops zum Beispiel Stornogebühren für Anreise oder Unterbringung bestehen nicht.

Weitere über diese Ansprüche hinausgehende Forderungen werden nicht berücksichtigt.

Verwendung der Fotos

Die entstandenen Fotos in den Einzelcoaching/Workshops/Modelsharings/Foto-Events können für private Zwecke genutzt werden. Dieses wird in einem Vertrag von der FotoFabrik zwischen Fotograf/in und Model geregelt.



© 2017 FotoFabrik Mönchengladbach

bottom of page